Ich habe gerade eben einen Strafzettel für zu schnelles Fahren (ja, auch das geht mit dem Landy) aus dem Birefkasten gezogen.

Bussgeld 15 Euro (ok, kann ich mit leben)
Gebühr 20 Euro (wofür ne Gbühr?)
Auslagen der Polizei 5,07 Euro (wollen die auf meine Kosten Vesper holen?)

Soweit mir bekannt ist, muss ich bei einem Bussgeldbescheid NUR die Strafe zahlen. Die Gebühren und den anderen Quatsch können die erst verlangen, wenn sie mich mahnen müssen.

Kann das wer duch Aktenzeichen belegen? Link? Grundsatzurteil?


Gruss Monny

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