Ach ne?

Alle rufen nach wirtschftlichem Handeln der Verwaltung, doppischer Buchführung und Kostenrechnung.

Nun machen sie es und fordern die Kosten rechtlich einwandfrei vom Verursacher und es ist auch nicht recht.

Nebenbei bemerkt ist es rechtlich nicht zulässig entstehende Kosten in das Bußgeld einzubeziehen. Sie müssen gesondert ausgweisen werden.

Sacht mal, was wollt ihr eigentlich?

Entweder hüh oder hott - oder einfach nur meckern?

Frohe Weihnachten!