In den Vorschriften ist dies klar geregelt und da steht nichts von mindestzuladung. Fahr mal zum nächsten WoMo-Händler, da ist bei den "besser ausgestatteten" idiotisch wenig Zuladung. Aber die sind Typengeprüft und somit legal. Bei der Einzelabnahme oder der periodischen haben die Experten einen Ermessensspielraum. Und der geht klar Richtung "sinnvolle Zuladung". Ich würd also den Werkzeugkoffer für die MFK ausladen und über das Fahrzeugleben nicht allerhand Krempel fest ein- und anbauen wink

Wobei eine knappe Zuladung beim abgelasteten 5 oder 6 Tonner erfahrungsgemäss eher tolleriert wird, als beim 3.5 Tonnen Lieferwagen. Denn dieser ist konstruktionsbedingt mit 3.5 Tonnen am Anschlag!

Aber darauf verlassen würde ich mich nicht, das Reisefahrzeug MUSS mit legalem Gewicht betrieben werden können! Wenns dann auf der grossen Reise, ausserhalb der EU schwerer ist, spielts keine Rolle. Es macht ja auch wenig Sinn, mit 300 Liter Diesel, 200 Liter Wasser und Verpflegung für 3 Wochen durch das gut (über) versorgte Europa zu reisen.

> Kopiert aus Bremach-reisemobile.org
Das Admin.ch meint dazu: Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden (Art. 30 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes. Das Strassenverkehrsrecht sieht denn auch keine Ãœberladungs-Toleranz vor, die auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs aufaddiert werden könnte.

Bei der Wägung eines Fahrzeugs wird gemäss Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) jedoch ein technisch bedingter Sicherheitsabzug von 3% der gewogenen Achslast oder des gewogenen Betriebsgewicht vorgenommen. Die so ermittelten Achslasten oder Gewichte sind massgebend für eine eventuelle Sanktion.

Bei einem Ãœberladen von >5% des Gesamtgewichts kann bei einer Kontrolle das Fahrzeug Stillgelegt werden..
Das heisst, wenn du nicht durch "Ausladen oder Ablassen" auf dein Gesamtgewicht +3% kommst, gilt das Fahrzeug als nicht Verkehrstauglich und muss stehen gelassen werden

Zuletzt bearbeitet von Wildwux; 26/07/2017 07:24. Grund: Text eingefügt

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