Hallo Manfred,
die Regelungen sind schon ganz schön kompliziert geworden gebauf
Für uns ein positives Beispiel ist Dresden: Die Stadt hat die Zufahrtsstraßen mit folgendem Schild beschränkt:
[Linked Image von up.picr.de]

Dagegen gibt es in BaWü inzwischen jede Menge "eindeutige" Durchfahrtsverbotszonen ...
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de.../umweltzonen-und-lkw-durchfahrtsverbote/
Angeblich hat die Stadt Stuttgart mit den Ãœberwachungsbehörden eine Ãœbereinkunft hinsichtlich des Zusatzschildes "frei für Lieferverkehr" dahingehend getroffen, dass der Begriff des
Lieferverkehrs großzügig auszulegen sei. Wenn man also das Gebiet der Stadt Stuttgart nicht zur Abkürzung durchfahren will (=Schutzzweck der Regelung), sondern in die Stadt hinein will zum Zweck des Aufenthaltes oder der Ãœbernachtung, dann "liefert" man als Tourist sein Wohnmobil dazu mit in die Stadt hinein und wird wie Lieferverkehr betrachtet. hae

Ãœbrigens, wenn man tatsächlich mal in Deutschland in einer solchen Zone erwischt werden sollte kostet es 75€.

Grüße Arno