Hallo,

also der grauen Autoelektriklehre nach liegen auf dem rechten Standlicht sowohl die Kennzeichenbeleuchtung als auch die Kombiinstrumentenbeleuchtung, Begründung: die Sicherung des linken Standlichts soll möglichst wenig belastet werden bei Rechtsverkehr.

Beim Linksverkehr sollte das anders sein.

Gruß
Thomas


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