Hallo,
also der grauen Autoelektriklehre nach liegen auf dem rechten Standlicht sowohl die Kennzeichenbeleuchtung als auch die Kombiinstrumentenbeleuchtung, Begründung: die Sicherung des linken Standlichts soll möglichst wenig belastet werden bei Rechtsverkehr.
Beim Linksverkehr sollte das anders sein.
Gruß
Thomas