Hi,

also bei meinem 350er von 1993 ist einer montiert und steht nicht (mehr) in den Papieren. Ich hab auch sozusagen 2 Versionen meiner Papiere. Habe das Auto aus den Niederlanden (Re-)importiert. EZ war in Deutschland, war dann aber lange in NL. Für die Zulassung musste ich eine Einzelabnahme machen. Letztlich nur, weil nach 7 Jahren die Daten beim KBA gelöscht werden und die sonst nicht wissen, was sie in den neuen Brief schreiben sollen.

Bei der Zulassung dann die Ansage, geht nicht, denn das Auto ist ja noch in Deutschland zugelassen (Hä? hab ich ne geklaute Karre gekauft?). Klärte sich dann auf, damals wurde nur die Exportmeldung ans KBA vergessen (wegen eines technischen Defekts, ja nee is klar). Die Daten waren also noch vorhanden und meine Einzelabnahme war unnütz. Die Dame bei der Zulassung hat mich dann schlicht gefragt, ob sie die alten Daten übernehmen oder die von der Einzelabnahme in den Brief schreiben soll...

Jetzt habe ich also 2 Versionen. Einmal den Brief, in dem ist der Rammschutz erwähnt (mit dem Eintrag, dass dieser hochgeklappt und verriegelt sein muss beim Fahren). Dann hab ich noch das Gutachten der TÃœV-Einzelabnahme, bei der der Rammschutz nicht erwähnt wird, obwohl er bei der Einzelabnahme montiert war. Hat den Prüfer nicht weiter interessiert.

Ich vermute, dass das mittlerweile, weil Teil der ABE (analog zu der Geschichte mit den Reifengrößen und dem CoC) nicht mehr in die Papiere kommt.

Rein praktisch würde ich das Ding montieren und fertig. Das Interessiert, wie diese Geschichte zeigt, m.E. praktisch niemanden bei Baujahren wo die Dinger noch legal und ab Werk erhältlich waren.

Gruß
Benny

P.S.: Falls es jemand interressiert: Für einen angemessenen Preis würde ich meinen, inkl. Scheinwerferschutzgittern, gerne abgeben. Empfinde das Teil persönlich schlicht als unnützes Gewicht.


G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321