Bullenfänger solch massiven und starren Art wurden Anfang 2006 "verboten", damit meine ich, das sie nicht mehr eintragbar waren, bzw natürlich auch für neu zugelassene Fahrzeuge.
Es gibt ja noch mehrere Modelle, an denen gerne ein Rammbügel montiert wird, oder wurde.
Natürlich gilt Bestandsschutz.
Hier ein Link zum nachlesen:WikipediaInwieweit das noch beim G ABE fähig ist, entzieht sich meiner Kenntnis und wie sie den trotzdem eingetragen kriegen auch.
Was ich an dieser Stelle tun würde spielt keine Rolle, mein 463er hat jedenfalls einen eingetragen und ist auch montiert und bleibt er montiert.
Ich finde das herrlich, wenn man nach einem Ampelstopp bis 5 zählen kann und der Vordermann fährt ein Stückchen vor.
Nur weil ich den Rückspiegel fülle....
Man muss nur einen roten Pfeil, nach unten zeigend, an den Bügel kleben, der dann mit Fluchtweg beschrieben ist, dann weiss der Fußgänger auch wohin er springen soll.
Edit:
Den Pfeil aber unbedingt auf der Fahrerseite anbringen, auf der Beifahrerseite kann er sich sonst noch am Diff-Körper den Kopf stoßen.