Original geschrieben von 463.208
Hallo zusammen,

um die Dunkelheit ein wenig aufzuklären, sozusagen my 2 cents für das viele Mitlesen in den letzten Jahren....

Der Frontschutzbügel kam als wahlweise Ausstattung mit dem Nachtrag I zur Fahrzeug-ABE F455 (für den 463) mit Datum vom 08.01.1991.
Wenn das Fahrzeug also unter F455 ab Nachtrag I zugelassen ist: Kein Problem.

Als Einzelteil hat der Bügel keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Das Thema Bestandsschutz und Adaption von alten Teilen an neuere Fahrzeuge ist ein anderes...

Gruß aus der Südpfalz
Wolfgang

Bei mir steht im Fahrzeugschein unter "K" F455
Wäre das dann passend oder fehlt dann bei mir der Nachtrag?