Original geschrieben von Ebo
Bei mir steht im Fahrzeugschein unter "K" F455
Wäre das dann passend oder fehlt dann bei mir der Nachtrag?

Es fehlt leider der Nachtrag. Bei diesem Fahrzeug ohne Nachtrag 1 war der Bügel keine wahlweise Ausstattung ab Werk.

Es gab grundsätzlich bis 2008 mehrere Möglichkeiten das legal zu ändern. (siehe auch Link zu Motor-Talk weiter oben)
Nachrüstung des Originalteils mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von MB (die gibts oder gabs im WIS), anschließend Abnahme gem. §19(2) i.V. m. §21 StVZO bei einer Technischen Prüfstelle.
Nachrüstung des Antec-Teils mit Teilegutachten, anschließend Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO.

Wer den oben genannten Link ausführlich gelesen hat: Frontbügel die ab Stichtag erstmals in Verkehr kommen, müssen die neuen Vorschriften erfüllen.....

Das wird von den Technischen Ãœberwachern aber m.W. unterschiedlich gehandhabt.

Gruß
Wolfgang