Original geschrieben von Wölflein
Original geschrieben von Benny
UND: Die bei solchen Themen immer wieder zu lesende Panikmache im Versicherungsfall halte ich persönlich für völlig unbegründet......

Selbstverständlich nur meine private Meinung und keine Rechtsberatung ;-)
Guten Morgen,
Im Umkehrschluss würde das heißen, dass jeder, der 5000 übrig hat, mit seinem Fz machen kann, was er will, kann ja nix passieren?
Jetzt kann man über die Wertigkeit von Erlöschen der ABE im Vergleich zu Personenschäden durch nicht erlaubte Anbauten diskutieren. Oder doch nicht?
Das ist der große Unterschied zwischen persönlicher Meinung und jahrelanger beruflicher Erfahrung als Sachverständiger , meine ich.
Höchstsumme 5000? Was glaubst, was es da alles an privatrechtlichen Klagen gibt.....
Der Alte Fritz sagte :soll jeder nach seiner.....

doch, es kann schon etwas passieren. Es können Bußgelder verhängt werden und es kann die Zulassung entzogen werden. Solange aber letzteres nicht passiert, sprich das Fahrzeug nicht vom Amt stillgelegt wurde, bleibt die Versicherung leistungspflichtig. Da geht es darum, dass der Geschädigte auf jeden Fall einen solventen Schuldner (=Versicherung) hat. Das selbst dann, wenn die Betriebserlaubnis wegen Änderungen erloschen ist. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) lässt die erteilte Zulassung nicht entfallen. Man bewegt also weiterhin ein zugelassenes Fahrzeug im Verkehr, bis eine Zulassungsbehörde das Fahrzeug Stilllegt.
Die Versicherung ist dann allerdings auf die Mindestversicherungssummen beschränkt.

Gruß
Benny


G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321