Jetzt ist es ein N1 und nach der Umschlüsselung zum WoMo wird wohl ein M1 sein.

Die Vorschrift aus deinem Link sagt dazu folgendes:

Bauvorschriften
Nr. L 128/25
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Alle Fahrzeuge müssen so gebaut oder ausgerüstet sein, daß sie einem von hinten auffahrenden Fahrzeug der Klasse M 1 und N1 ( 1 ) einen über die gesamte Breite wirksamen Schutz gegen Unterfahren bieten.
Für Fahrzeuge der Klassen M1 , M2, M3, N1? und 02 (x) gilt die in II.5.1 genannte Bedingung als erfüllt, wenn die Höhe unter der gesamten hinteren Fahrgestellbreite oder den wesentlichen Teilen der Karrosserie 55 cm nicht übersteigt.

Für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, 03 und 04 (a) gilt die in II.5.1 genannte Bedingung als erfüllt, wenn
— das Fahrzeug mit einer besonderen Unterfahrschutzeinrichtung gemäß den Vorschrif­ ten von II.5.4 ausgerüstet ist
oder
— das Fahrzeug am Heck so gestaltet und ausgerüstet ist, daß seine Teile aufgrund ihrer Form und Beschaffenheit als die besondere Unterfahrschutzeinrichtung ersetzende Teile angesehen werden können. Als die besondere Unterfahrschutzeinrichtung erset­ zende Teile gelten solche Teile, die in ihrem Zusammenwirken die Vorschriften nach II.5.4 erfüllen.


Würde das bedeuten, dass ich bei N1 und M2 einfach nur irgendwas (Holzlatte als Extrembeispiel) ohne Festigkeitsnachweis benötige? Hauptsache nur max 55cm über Grund?

Wobei das die Frage nicht beantwortet warum das Auto mit fast 65cm ne Zulassung bekommen hat.