Hallo G-meinde,

wenn die Gasanalge in den ersten 10 Jahren nach Produktionsdatum nachgerüstet wurde, dann ist er H fähig. Bei einem großen Kfzsachverständigenbüro heißt es in einer schnellen Ãœbersicht:
"Die Bedingungen für das H-Kennzeichen:
[..]
Möglich: Zeitgenössische Umbauten oder Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung erfolgten."

Ich drücke mich mit meinem G noch vor dem Termin, weil ich eher ein Problem in der Auslegung von "Guter, erhaltenswerter Zustand des Oldtimers". Die ersten 10 Jahre war das G-Modell ein Arbeitstier für Waldarbeiter, Grenzer, Steinbruch etc. wie sieht da heute so ein Zustand aus? Und der Lack und die Sitze.
Gruß
Domimac