Moin,

noch einmal zu "Neu für Alt":

Das J&P meint, der Abzug gilt nur bei Totalschaden ist falsch.

Lt. J&P (schriftlich) wird bei der Nürnberger auf Abzug Neu für Alt bei der Lackierung bezüglich des Fahzeugalters unbegrenzt verzichtet, bei allen Schäden sonstiger Art nur für die ersten 3 Jahre des Fahrzeugalters - und zwar bezogen auf alle Schäden. Bei der Helvetia sind es 6 Jahre --- bitte hier unbedingt schriftliche Zusicherungen nicht von J&P sondern vom Versicherer geben lassen.

Viele Grüsse