Guten Morgen,

in meinem Helvetia Vertrag gibt es den Punkt A2.8.3 "Abzug neu für alt". Laut Helvetia greift dieser Punkt bereits 3 Jahre nach Erstzulassung des Fahrgestells. Unabhängig davon ob es nur eine Tageszulassung war und das Fahrzeug als "Neufahrzeug" auf Halde stand. Somit habe ich seit 2012 neu für alt obwohl ich den Vertrag erst in 2016 abgeschlossen habe. Kabine wurde im Rohbau Ende 2014 fertig.

Bei meinem Einbruchsschaden (Kabine) vor ca. 3 Jahren wurde mir nichts abgezogen. Laut Schadensabteilung wird der Abzug vom Sachverständigen festgelegt. Sollte im generellen nach Zustand und Alter des Teils zwischen 0 und 35% liegen. Bei sehr alten Teilen z.B. >15 Jahre könnte das auch höher sein. Eine genaue Regelung gibt es wohl nicht. Angeblich wäre neu für alt in DE gesetzlich geregelt? Sie erwähnte aber auch, dass wohl bei anderen Versicherungen die Gebühren dann entsprechend höher wären (ohne Vertragspunkt Abzug neu für alt). In dem oben genannten Bsp. wären es dann wohl um die 70 bis 80 EUR mehr im Jahr?

Gibt es Erfahrungen beim Wechsel auf die KRAVAG? Braucht man da auch wieder ein Wertgutachten wie bei J&P. Das kostet im Bestfall für unser Fahrzeuge um die 480EUR ("Schreibtisch Gutachten") und worst case wesentlich mehr wenn der Gutachter kommen muß.














Wann und wieviel die Helvetia jetzt abzieht kommt wohl auf die Tagesform des Gutachters an. Das ist halt alles nicht kalkulierbar und bereitet mir als "DE" Bauchschmerzen!
Bisher hatte ich wohl Glück. Möchte aber nicht wissen was passiert wenn der Schaden mal die 40k EUR übersteigt und dieser immer noch unter Wiederbeschaffungswert liegt.
Da werden die Versicherungen kreativ werden um den Schadenssumme zu ihren Gunsten zu optimieren. Versicherungen und Banken wollen "Dein Bestes - Dein Geld".

Gruß, Roland

PS Bei unseren individuellen Fahrzeugen tut sich der Gutachter aber auch schwer. Hier gibt es keine Ersatzteillisten … Oft übernehmen diese dann den Kostenvoranschlag vom Ausbauer. Trotzdem können Sie dann noch eine neu für alt Minderung einkalkulieren. Wäre mal interessant was ein Gutachter für unsere Fahrzeuge als Wiederbeschaffungswert ansetzt. Dann könnte man schnell entscheiden ob sich eine Vollkasko noch rechnet.




Zuletzt bearbeitet von juergenr; 08/03/2019 10:52. Grund: Bilder gedreht...