Damit es als Diebstahl gilt muss eine Bereicherungsabsicht des "Täters" erkennbar sein. Das ist hier nicht gegeben. Die Polizei geht davon aus, dass die Teile nicht entwendet wurden, um sie zu Geld zu machen.

Dementsprechend muss ich Schadensersatz zivilrechtlich geltend machen.

Habe ich auch vorher nicht gewusst. Klingt aber einleuchtend. Leider!


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