Moin,

da kennt du ja die Anforderungen die gestellt werden:

1. 1,5 fache seines zGG ziehen kann und das auf mindestens 12% Steigung und mehr als 5 mal anfahren in 5 Minuten.
2. Leistung mehr als 40 kW und bbH größer 40 km/h - wenn nicht auf Landwirtschaftsbetrieb zugelassen: nationaler Fahrenschreiber - gibt es seit etwa 2005 nicht mehr, also EG-Kontrollgerät
3. Nebenantrieb, entweder mechanisch oder hydraulisch - und nein, die Seilwinde und die Servolenkung zählen nicht

Bei mir geht nur was auch korrekt ist - der Kollege @othu hatte es ja schon erwähnt.

Ich habe das nun mal bewusst zusammengeschrieben, bin schon öfters gefragt worden ob das auch geht denn irgendwer kennt irgendwen mit Märchen und das ist immer absolut einfach. Das hier sind die Anforderungen - wer die bringt, der kann ein Gutachten bekommen. Ich dokumentiere die Anfahrversuche mit Videokamera. (ja, schon digital ;-)

Zuletzt bearbeitet von GSM; 17/09/2019 09:27.

Einfach G.