Hallo Markus das bei mir 2010 war eine ganz komplizierte Sache:

Die Bundeswehr (Militärkraftfahrstelle) deklariert den kurzen 250GD WOLF beim Verkauf als LKW mit 2 Sitzen, es sind aber 4 Sitze drin. Hintere Einzelsitze mit Beckengurt.
Der TÃœV erkennt "LKW" nur an, wenn man eine Trennwand einbaut und die hinteren Sitze wegmacht (einfache Holzplatte, Kriterium mehr als 50% Ladefläche, mehr als 800kg Zuladung).
"PKW" geht laut TÃœV angeblich nicht wegen Beckengurten und unzulässiger Geräuschentwicklung (TÃœV Nürnberg).

Jetzt kommt der Zoll wegen der KFZ-Steuer. HZA München: "TÃœV interessiert uns überhaupt nicht. Das ist DOCH ein PKW und kostet über 900 Euro Steuer, weil Sie könnten die Sitze ja jederzeit wieder reinschrauben. Und wir wollen Sie ja vor Steuerhinterziehung schützen, hahaha. Aber ein Tipp: verschweißen Sie die Anschraublöcher, lassen Sie das beim TÃœV bestätigen und in den Kfz-Schein eintragen und wir sehen das sofort anders. Dann brauchen Sie bloß 172 Euro Steuer zahlen."

Ich bin mal neugierig, wie das beim H-Kennzeichen wird. Weil ohne die hinteren Sitze ist das Auto ja eigentlich nicht original. Aber die Steuerhöhe wäre in dem Fall ja gleich, egal on PKW oder LKW.

Was für Einzelsitze hast Du im 230er: auch nur Beckengurte?


Zuletzt bearbeitet von Katzenberger; 24/09/2019 06:20.