Solche Schäden liessen sich wohl nur durch einen massiven Rammbügel vermindern. Dieser dann am bessten so wie die Aussies das gerne machen, mit Sand füllen ( wenn man mit 80 bis 120 Tonnen unterwegs ist kommt es wohl nicht drauf an ob man noch 200kg Sand vorne in die Stosstange kippt wink ).

Wie ist nun die Rechtliche Lage dazu bei uns? Hier in CH hab ich gelesen dass für solche Bügel bei M1-Fahrzeuge bis 3.5t und für N-Fahrzeuge nach einer ECR gebaut sein müssen. Demnach dürfte das in ganz Europa gelten. Ein Punkt darin: Die Teile müssen so konstruiert sein dass sie bei einem Unfall mit einem Fussgänger nachgeben und sie dürfen auch nicht über die ganze Breite vom Fahrzeug gehen. Der eigentliche Zweck des Rammbügels ist somit also völlig ad absurdum geführt, was auch Faktisch dazu geführt hat dass die Richtigen Rammbügel auf den Strassen in Europa ausgestorben sind (Danke an der Stelle an alle Fussgänger welche zu dumm sind am Strassenrand zu warten bis man sie sicher überqueren kann. In Down under funktioniert es ja auch und kein normal denkender Mensch läuft vor dem Roadtrain noch schnell über die Strasse...aber das ist ein anderes Thema.)

Aber nun ist es so dass ich über M1-Fahrzeuge über 3.5t (was wir ja fahren) nichts in diese Richtung lese. Ist das eine Gesetzeslücke und die Rammbügel wie an der ARB-Stosstange oben wären bei unseren Fahrzeugen doch legal? Oder sind die mit irgendwelchen anderen Gummiparagraphen durch die Hintertüre doch verboten?

Gruss
Urs