Hallo Tobias,
ist dir klar das die Grenze für die Zulassung als 3,5 Tonner darunter liegt ?

nach DIN xxxx:
Masse der persönlichen Ausrüstung = 10 kg x N + 10 kg x L
- N steht für die maximal zulässige Zahl der Passagiere, und zwar einschließlich des Fahrers, denn der muss ja auch Wäsche zum wechseln haben.
- L steht für die Gesamtlänge des Motorcaravans in Meter.
Ein Beispiel: Fahrzeuglänge 6,00 m, 2 Sitzplätze. Das ergibt folgende Berechnung der persönlichen Ausrüstung, die mindestens vorhanden sein sollte: Masse = 10 x 2 + 10 x 6 = 80 kg.

Tanks: 90 % gefüllte eingebaute Kraftstoffbehälter und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts für aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile ( z. B. Ersatzräder und –bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher,…) … zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.

2 Personen bedeuten 150 kg.
Also dürftest du mit maximal 3270 kg bei Abnahme erscheinen.

Gruß
Erich