Ich habe mich damit schonmal auseinandergesetzt. Hilfreich im Vorfeld ist diese Lektüre:

https://www.tuvsud.com/de-de/-/medi...d-flyer/anforderungskatalog-oldtimer.pdf

Da steht unter anderem:
„Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.“

Ich spreche „sowas“ im Vorfeld mit dem TÃœV durch, um was es geht (Notizen machen, falls man den Prüfer dran erinnern will!), dann sind die immer schonmal viel zugänglicher für Sonderfälle.

Viele Grüße
Max