Original geschrieben von W&E
Adriaan:
Besorgter W
W

Wolfgang,

ich verstehe deine Besorgtheit, die Befestigungen sind aber weitaus stabiler als es auf die Bilder vielleicht rüberkommt. Abmessungen usw hab ich von der "alte" Daily übernommen, ein netter User hier hat mir die Masse und Bilder davon geschickt. Einzige Unterschied: hab den ausziehbare Bolzen weggelassen und durch Schraube ersetzt.

Zu deine Bemerkung bei ein "schräger" Aufprall: da hast du absolut recht, ist aber grundsätzlich bei alle UFS der Fall. Grund ist, das der hintere UFS ausschliesslich geprüft wird auf Belastungen die bei einen Aufprall parallel zur Fahrzeuglängsachse auftreten. Die sind genormt, ein guter übersichtlicher Ãœbersicht gibt es hier: https://www.sgs-tuev-saar.com/images/pdfs/auto/SGS-TUeV-Kundeninformation-Unterfahrschutz.pdf

Diese Regeln gelten aber nicht für mein Fahrzeug, das auf 3,5 To abgelastet ist und damit unter die Fahrzeugklasse N1 fällt, genauer gesagt sogar als N1G.

Dann greift ein wichtiger Satz in TÃœV Blatt: "Während es für Fahrzeuge der Klassen M, N1 und O1 und O2 kaum Änderungen gibt und weiterhin nur geometrische Anforderungen erfüllt werden müssen, wurden die Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3, O3, O4) deutlich verschärft".

Geometrische Anforderungen heisst hier: maximale Höhe über der Strasse und Abstand zum Fahrzeugheck, Durchmesser Rohr usw, , ein Prüf-/Zulassungsverfahren gibt es m.w. nicht, hab jedenfalls nichts finden können.

In gegensatz dazu muss ein UFS bei ein FZG über 3,5 To(N2 usw) geprüft sein, Zulassungsnummer besitzen usw. Das bedeutet wieder: bleibt ein 40.10 bei 4 To, muss wohl ein geprüfter UFS montiert sein, da geht denke ich kein weg dran vorbei. Was ich aber nicht weiss, ob die Regeln am Tag der Zulassung vom FZG oder die aktuelle angewendet werden müssen. Keine ahnung ob das im Ermessungsspielraum von Prüfer liegt.

Dann kommt ein Interessantes Thema: muss ein Geländefahrzeug überhaupt zwingend ein UFS haben?

Dazu erst, was ist ein Geländefahrzeug laut Strassenverkehrsordnung:
"Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
EG-Fahrzeugklassen
Abschnitt 1
4 Geländefahrzeuge (Symbol G)
4.2 Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
– Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
– es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
– als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 Prozent überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

4.6 Kombinierte Bezeichnung
Das Symbol „G“ wird mit dem Symbol „M“ oder „N“ kombiniert. So wird beispielsweise ein Fahrzeug der Klasse N1, das als Geländefahrzeug verwendet werden kann, mit N1G bezeichnet."

Danach kommt den bekannten Satz: "mit den verwendungszweck unvereinbar":
"32b Unterfahrschutz
5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist."

Wenn du dann die Definition von ein Geländefahrzeug siehst, wird da ein Steigungsfähigkeit von 25% verlangt. Mit ein fest angebauter UFS eher nicht möglich....

Der Praxis ist natürlich, das deswegen der klappbare UFS "erfunden" wurde, die sowohl die Sicherheit der andere Verkehrsteilnehmer bedient, es aber auch möglich macht im Gelände voran zu kommen.

Deswegen wirst du auch so schnell kein TÃœV Prüfer finden, die den UFS austrägt(finde ich auch gut so), auch wenn es einige Nutzer gibt die andere Meinung sind, zum Beispiel hier https://7globetrotters.de/mb1124-seitlicher-hinterer-unterfahrschutz-allrad-lkw-austragen

Ich hab noch der Vorteil, das ich den UFS tatsächlich weglassen konnte wenn ich wollte: die 1000 mm zur Achse wird so grade eingehalten, je nachdem wie der Zollstock angehalten wird. Nur: will ja in Fall der Fälle nicht meine Achse/Stabi als Aufprallbock benutzen. Auf Diskussionen hatte ich auch kein Lust, kann mit der gebaute Lösung gut leben.

Und das wichtigste: wie gesagt hat der TÃœV das bei der WoMo Abnahme nicht bemängelt, das FZG wurde rundum Photografiert, die Bilder in die Unterlagen aufgenommen. Gibt also nachher auch keine Diskussionen über nachträgliche Änderungen usw.

Rechtlich mach ich mich da also keine Sorgen.

Gruß
Adriaan

Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 22/10/2020 07:08.