Ja, die liebe Bahn...als ich Richtung Norden wollte hab ich da scheuch angefragt ob es möglich wäre mein Chevy zu verladen, Basel Hamburg oder so...Ich wurde weitergeleitet, dann an die Frachtabteilung weiterverwiesen, dort 2x weitergeleitet und dann eröffnete man mir dort dass man mich als Kunde gar nicht wolle (natürlich etwas mehr durch die Blume) und dass die Frachtabteilung nur für Geschäftskunden, nicht für Privatkunden zuständig sei und ich solle doch bitte...ja, richtig...dem ersten wieder anrufen. Ich hab dann dankend abgelehnt. Soviel zum Thema verlagerung von der Strasse auf die Schiene...

Original geschrieben von DaPo
In Deutschland ist man ja so blöd, die zulässige Stützlast unnötig zu begrenzen. früher noch mehr als heute.
Wenn ich früher Minibagger hinter dem G transportiert habe, hatte ich so gut 200Kg Stützlast (damals waren 75 erlaubt). Fuhr perfekt.
Ist das gesetzlich geregelt oder doch eher vom Fahrzeughersteller abhängig? Bei mir ist eine Kugel mit 3.5t und 350kg Stützlast eingetragen, das aber nur weil die Kugel nicht mehr ab kann. Die Aufnahme vom Fahrzeug ist laut GM für 7711kg Anhänge- und 816kg Stützlast spezifiziert...ob Sinnvoll bei einem 4.8t-Fahrzeug lasse ich mal dahingestellt.

Gruss
Urs

Zuletzt bearbeitet von Pinkpanther; 12/11/2020 18:23.