Hallo,

Original geschrieben von Pinkpanther
Ist das gesetzlich geregelt oder doch eher vom Fahrzeughersteller abhängig? Bei mir ist eine Kugel mit 3.5t und 350kg Stützlast eingetragen, das aber nur weil die Kugel nicht mehr ab kann. Die Aufnahme vom Fahrzeug ist laut GM für 7711kg Anhänge- und 816kg Stützlast spezifiziert...ob Sinnvoll bei einem 4.8t-Fahrzeug lasse ich mal dahingestellt.
ich meine, beim PKW ist generell bei 150Kg Schluss. Daher sind die meistens Fahrzeuge, die primär für den europäischen Markt gebaut sind, und damit auch die dafür verfügbaren Anhängerkupplungen auch nicht für mehr ausgelegt.

Im NFZ-Bereich sieht das natürlich anders aus.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.