Original geschrieben von Ozymandias
Eigentlich sollte man keine Zwischenlagen verwenden.

Zur Klarstellung: jein, erlaubt und gängige Praxis ist es aber.

Ich habe mangels Aufbaurichtlinien für den Scam in Absprache mit der TÃœV Prüfer die Richtlinien vom Daily 4x4 ab 2007 angewendet. Die gibt's hier dank Juergen im Forum: http://www.viermalvier.de/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=371112#Post371112

Zur Aufbau gibt es das hier: http://up.picr.de/21030510py.pdf

Ausschnitt Abschnitt 3.2 "Bauteile des Gegenrahmens", seite 7:

"Die Untergurte der Montagerahmen-Längsträger müssen ganzflächig auf dem Fahrzeugrahmen aufliegen. Wo dies nicht ohne Hilfs-mittel möglich ist, können Zwischenlagen in Form von Blechstreifen oder Leichtmetallbändern eingepaßt werden.Wird eine Zwischenlage aus Gummi eingesetzt, so muß diese bezüglich der Materialeigenschaften und Dicke (Härte 80 Shore,angemessene Dicke, um einen Mindestspalt nach dem Schließen zu gewährleisten, siehe Punkt 3.3.3.) den bei unseren Aufbautenverwendeten Zwischenlagen entsprechen. Diese Zwischenlagen sollten dazu dienen, Abriebeffekte an der Längsträgerlackierung zu verhindern, welche Korrosionsvorgänge bei Kontakt von unterschiedlichen Metallflächen (z. B. Montagerahmen aus Aluminiumund Rahmen aus Stahl) bewirken können."

Also weder rechtlich noch technisch ein Problem wenn der Hilfsrahmen nicht ganzflächig aufliegt (was bei unsere ältere Fahrzeuge mit hier und da Rostschäden schnell der Fall ist), oder wenn unterschiedliche Metalle eingesetzt werden.

Wir haben also beide recht laugh

Grüße
Adriaan

Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 26/11/2020 06:56.