... damit brauchen die auf mein Geld nicht mehr zählen.
Schade, war immer schön dort.

Aber wenn der in diesem sehr einseitigen Traktat beschriebene Sachverhalt
Zitat
Das Parken von Fahrzeugen, ob PKW- oder Wohnwagen unter Missachtung von Parkverbotsschildern und das verbotene Anhalten und Parken ist nach den kombinierten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Verkehrszeichenverordnung jetzt ein Verkehrsdelikt, das mit einer Geldstrafe zwischen 60 und 300 EUR bestraft wird.
wirklich so gilt und ich nicht mehr sicher sein kann, ob schon das Einkaufen noch legal ist, dann ist das Land für mich tot. Denn weiter oben steht ja:
Zitat
Die Regierung billigte am 27.11.2020 Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, die die Orte spezifizieren, an denen Wohnmobile stehen und parken dürfen.
Erinnert mich an so'n Kaff in - ich glaube Österreich - wo die am Ortseingang ein absolutes Halteverbot für WOMOs anbrachten und erst am Ortsende wieder aufgehoben haben. Dann eben nicht ...

Zuletzt bearbeitet von BAlb; 01/12/2020 13:42.