Vermutlich hängt das auch stark von den Auslegungsanweisungen in einem bereisten Land ab...

Zitat
Wobei der Begriff "campen" natürlich ein bißchen unscharf ist. Ich denke, daß ohne ausgeklappte Markisen, ohne Tischchen und Stühle im Außenbereich, ohne Griller (rauchend) und ohne unfachgemäß ausgeleerte Chemietoilette ohne Chemie - mit abgedunkelten Scheibe stehend ein paar Stunden schlafen - möglichst an einer diskreten Stelle - nicht als campen gelten muß. Unter "Park- und Halteverbot" dürfte man das natürlich auch nicht.

Die Schweiz wurde in diesem Thread ja bereits erwähnt: dort haben wir genau das oben Zitierte gemacht und auf dem für mehrtägiges Parken eingerichteten Wanderparkplatz sogar ein 2-Tages-Ticket gelöst, um das nächtliche Parken abzudecken.

Am nächsten Morgen weckte uns ein netter Gendarm bereits um 07:00 und kassierte unsere bisher einzige Ãœbernachtungsgebühr, weil der nächtliche Aufenthalt in einem Fahrzeug von der dortigen Gemeinde bereits als "wild campen" ausgelegt wurde - ca. 200m weiter in einer Kiesbucht unmittelbar neben der befahrenen Bundesstraße hätten wir laut seiner Aussage sogar ohne Parkticket stehen dürfen.

Gemäß dem eingangs verlinkten Post sind unterschiedliche portugisische Behörden an der Ãœberwachung der neuen Richtlinien und der Erhebung von "Gebühren" beteiligt - von daher dürfen wie gespannt sein, welche Behörde die neuen Bestimmungen mit welchem Fokus auslegen und anwenden wird.


Brownie