Mein Tip: Such dir nen anderen Prüfer. Vorzugsweise einen freien Sachverständigen.

Meine Theorie zum Grund:

Die eigentlichen gesetzlichen Vorschriften sind vergleichsweise unpräzise. Es steht nirgends, welche Unterlagen der Sachverständige vorliegen haben muss um dies oder jenes als Einzelabnahme einzutragen. Da steht im Zweifel nur so etwas wie: "Der Sachverständige muss sicherstellen, ob dies oder jenes für die zu erwartenden Belastungen geeignet ist"

Ein Sachverständiger muss eine Eintragung halt aufgrund seines Sachverstands verantworten. Ein "freier" ist dabei nur an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Ein bei TÃœV oder DEKRA angestellter muss hingegen zusätzlich die TÃœV oder DEKRA internen Vorgaben wann er was eintragen darf und was er dafür an Unterlagen verlangen muss, beachten.

Macht der angestellte TÃœV oder DEKRA Mann mist, haftet der TÃœV oder die DEKRA für seinen Mitarbeiter. Hat dieser sich nicht an die internen Vorgaben gehalten, kann evtl Regress genommen werden.
Deshalb haben TÃœV und DEKRA interne Anforderungen, die deutlich strenger sind, als die gesetzlichen Vorgaben.

Ein freier SV kann also eher seinen Sachverstand einsetzen und muss nicht nur Regelwerke einhalten.

Macht ein freier SV mist, dann haftet er ohnehin selbst (Haftpflichtversicherung).

Gruß
Benjamin


G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321