Hi,

lese gerade im LKW Forum vom Toten Winkel Aufkleber. Der muss an Fahrer- und Beifahretür und hinten angebracht sein. Da gibt es genaue Platzierungvorschriften. Bußgeld ab 1.1.2021 135 EUR.

Den Bürokraten fällt doch immer was NEUES ein. Hoffentlich wird diese Vorschrift von weiteren EU Ländern mit eigener Auslegung übernommen? Dann darf man sein Fahrzeug bunt bekleben und braucht keine Lackierung mehr!

Details auf der ADAC Seite. https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/

Gruß, Roland

Zuletzt bearbeitet von juergenr; 07/04/2021 14:50. Grund: link eingefügt