Laut dem Gesetzestext sind Fenster als Anbringungsorte verboten!
Zitat: Auf Glasflächen wie Seiten- oder Heckscheiben sind die Tote-Winkel-Hinweise tabu.
Aber da dieses Gebot nur über 3,5 Tonnen gilt, betrifft es uns alle ja gaaar nicht hihi!
W
Zuletzt bearbeitet von W&E; 08/04/2021 07:05.