Original geschrieben von SeppR
Bei einem Wohnmobil muss eine Kochstelle vorhanden sein. Das wird zwar nur bei der Umschreibung zum WoMo explizit geprüft, kann aber auch bei einer jährlichen HU auffallen.

Stimmt, ist hier auch so, es wird eine Kochmöglichkeit verlangt. Das kann allerdings auch z.B. ein Spiritist oder Gaskocher mit integrierter Gaskartusche sein. Zur MFK müssen wir deutlich seltener...

Original geschrieben von SeppR
Wenn keine Gasprüfung vorgelegt wird könnte der Prüfer nachschauen, ob wirklich keine Gasinstallation vorhanden ist und nach der Kochtechnik fragen.

Das gehört bei uns nicht zur Aufgabenstellung bei einer periodischen Fahrzeugprüfung. Zwar müssten wir seit 2017 Flüssiggasanlagen (auch Gasgrill zuhause!!) alle drei Jahre prüfen lassen, aber kontrollieren tuts niemand. Es gillt "Eigenverantwortung", will heissen, wenns es nicht in Ordnung ist und was "publikumswirksan" passiert können wir gebüsst werden.

Original geschrieben von SeppR
Bei einem gewissenhaften Nutzer, der nach dem Kochen immer den Haupthahn schließt und das auch nie vergißt sollte Murphey keine Chance haben. Nur: Gibt es diesen Nutzer auch wirklich?

Auch dann hätte Murphy bei meiner Installation deutlich weniger Chancen zuzuschlagen als bei einem "WoMo von der Stange"


Schickt mich in die Wüste... BITTE !

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