genau so ist das, in der oben verlinkten Schrift steht:

Zitat
Herde dürfen auch klapp-oder schwenkbar oder herausnehmbar gebaut werden. Dann darf der Herd mit einem Gasschlauch angeschlossen werden. Der Schlauch muss so kurz wie möglich sein und darf maximal 750 mm lang sein(bei Altanlagen max. 400 mm). Bei herausnehmbaren Kochern muss der Anschluss mittels einer Sicherheitsschnellschlusskupplung erfolgen.