Nö Rainer,
ich lege überhaupt nichts großzügig aus.
Ich schrieb, das die Dimensionierung der Komponenten nach der Anlage erfolgen muss.
Das Kriterium ist die Bemessung der Hauptleitung und die Vorsicherung des Zählers.
Wenn wir davon ausgehen, das die Anlage bei Netzbetrieb ausreichend dimensioniert ist, ist es unsinnig, die Netzersatzeinspeisung stärker zu dimensionieren. Im Gegenteil.

Verwendet man einen Stromerzeuger mit höherer Leistung, ist immer zu hinterfragen, ob der Leitungsschutz noch gegeben ist und entsprechend abzusichern.

Im oberen Zählerbereich ist in keinem Fall Platz für den Umschalter, für die eventuell erforderlichen Absicherung schon gar nicht.

Mehr als 3 Wechselstromkreise mit max 6TE sind nicht zulässig- wenn dafür überhaupt Platz für Reiheneunbaugeräte vorhandenen ist.
Man wird in jedem Fall einen Verteiler in die Hauptleitung einschliefen müssen, was eben Kosten verursacht.

Egal wie man es sich hindreht, ein ausgelasteter 40A Umschalter erfordert zwingend einen 63A Einspeisestecker., weil es keine 40A CEE Stecker/Steckdosen gibt. Ob ein 40A Umschalter ausreicht, kann man ohne Anlagenkenntins nicht sagen.
Für normale Anlagen sind Zählervorsicherungen mit 35A nicht unüblich.
Der Einseisestecker erfordert ebenfalls eine Absicherung nach den Erfordernissen der Anlage, die Leistung des Ersatzstromversorgers ist vollkommen nebensächlich. Sie könnte auch kleiner sein, was eher üblich ist oder größer, was der Spannungsqualität zuträglich ist.

Ein Umschalter oder Fehlerstromschutzschalter hat einen definierten Nennstrom, der nicht überschritten werden darf.
Die von Dir erwähnte 100A (oft auch 125A) Sicherung ist der Backupschutz, der nur die maximal zulässigen Kurzschlussströme definiert. Hat mit der Strombelastbarkei des Geräts nichts zu tun.
Der Ãœberlastschutz muss anderweiting sichergestellt sein, z.B. auch durch Berechnung über den Gleichzeitgkeitsfaktor.

DIN VDE 0100-551 VDE 0100-551:2018-12 ist bekannt?