Original geschrieben von fishermans-end
Es wäre mir neu, das RAL 3024 nicht gefahren werden darf. Es hält aber nicht lange unter UV Bestrahlung (Vulgo: Sonne) und wird eh bald zu blassrot…

Abgesehen davon: Wenn der gut in Schuss ist, dann ist ein restaurierter sicherlich auch nicht günstiger.

Ich kenne in Schwäbisch Gmünd (ich wohn da…) zwei Leute, die für ähnliche gesamtsummen modisch modifizierte Wölfe fahren.
Das sind halt keine Schrauber sondern „Käufer“

Es gibt da vom TÃœV Süd eine Broschüre namens „Pkw-Beleuchtung: Was ist erlaubt – was darf nicht sein?“ die das so sagt:
Grundgebote
Damit die Sache mit dem Signalbild klappt, stellt die StVZO eine Fülle von strengen Vorgaben auf. Ihr ober- stes Beleuchtungsgebot lautet: Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte "lichttechnische Einrich- tungen" dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern montiert werden. Doch was ist eine solche Ein- richtung?
Neben sämtlichen Leuchten sind es – so die StVZO – auch alle "Leuchtstoffe und rückstrahlenden Mittel". Wer also seinen Pkw mit eindrucksvollen Malereien verzieren möchte, muss von Tagesleuchtfarben Ab- stand nehmen. Auch der Idee, das Auto mit bunten Stickern aus reflektierendem Material zu bekleben, erteilt die StVZO eine Absage.


Bezieht sich wohl auf §49a StVZO, ich bin da aber auch nicht so ganz sattelfest 😃

Mir hatte vor langer Zeit aber mal TÃœV und Zulassungsstelle gesagt, dass es mir nicht möglich sein wird, ein tagesleuchtrotes Fahrzeug zuzulassen. Deshalb hatte ich davon abgesehen.

VG Pecco


A124 300 CE-24
W460 280 GE
W140 400 SE
R52 Mini Cooper Cabrio