Der TÃœV muss sich da ja genau genommen nach §50 StVZO richten. Da sind die 2000 Lumen nicht explizit aufgeführt sondern Gasentladungslampen (also Xenon), von LED keine Spur - vielleicht gibt es da noch einen Anhang oder so... Die meisten Serien LED Scheinwerfer sind auch dunkel genug, dass die Scheinwerferreinigungsanlage entfallen kann (nur bei wenigen Fahrzeugen mit LED Serienmäßig an Bord).

Jedenfalls habe ich jetzt auf die Schnelle nur einen Wert gefunden: die Philipps H7 LED Birnchen haben eh "nur" 1500lm - was dann ja noch im Rahmen wäre.

Viele Grüße
Max

Edit: ich würde den TÃœV Prüfer mal fragen ob er das auf Basis der ABE eintragen könnte.. theoretisch sollten die ja von der Position und allem dann die H1/H4/H7 usw. 1:1 ersetzen können, nur eine ABE zu erstellen macht halt nicht für jedes Modell Sinn... so habe ich beispielsweise bei meinem Motorrad verschiedene Anbauteil mit ABE für andere Motorräder verbaut und das entsprechend TÃœVen können - ob das für Licht möglich ist? Ich kanns mir schon vorstellen...

Zuletzt bearbeitet von MaxeAufAchse; 19/11/2021 08:53.