Original geschrieben von HorstPritz
Hallo,
ich sehe das auch nicht so eng mit den 3,5 to. Ausserdem habe ich den Führerschein bis 7,5 to und falls nötig könnte ich meinen Lkw-Führerschein wieder aktivieren.

Allerdings gibt es Informationen nachdem es so ist dass wenn jemand wissentlich mit überladenem Fahrzeug fährt dies auch als fahren ohne Führerschein gewertet werden kann. Zumindest in Deutschland.
Einem Bekannten von mir ist dies mit einem auf 7,5 to zugelassenem Fahrzeug mit über 8 to Gewicht passiert, dass ihn der Polizist aufklärte wenn er jetzt keinen Lkw-Führerschein gehabt hätte wäre das fahren ohne Führerschein gewesen.

Gruß,
Horst

Hallo Horst,
Du gehörst -wie ich -zu den "Alten", aber bei uns in Ö durften wir mit dem PKW-Führerschein immer nur 3.5to fahren.

Ich kenn natürlich die genaue Gesetzeslage in D nicht, aber für A hab ich das mal recherchiert:

Man muss da verschiedene Aspekte unterscheiden:
1) Verwaltungsstrafe (je nach Land unterschiedlich)
2) Toleranz: in Ö ab 2% Überladung (die nicht abgeladen werden kann) - Hinderung am Weiterfahren
3) Führerschein: Entzug nur möglich, wenn sehr, sehr gröbliche Ãœberladung, die eine allgemeine Verkehrzunzuverlässigkeit darstellt
4) Versicherungsdeckung: Haftpflichtversicherung kann Deckung ablehnen, wenn Unfall auf die Ãœberladung zurückzuführen ist. Das wird bei unseren Fahrzeugen und 2-10% Ãœberladung kaum darstellbar sein, zumal ja die Bremsen etc beim Bremach mit 6to auch die gleichen sind, oder?
5) was Dir Polizisten auf der Strasse erzählen, muss noch nicht stimmen :-)

Aber in unseren Breiten versuche ich zumindest, innerhalb der Toleranzgrenze unterwegs zu sein und notfalls die paar Kilo "abzulassen" oder notfalls auszuladen.

Grüße Martin

Zuletzt bearbeitet von stein1101; 09/01/2022 13:59.

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