Originally Posted by Wildwux
In CH gilt ein technisch bedingter Sicherheitsabzug von 3% des gewogenen Betriebsgewichtes. Also zeigt die Waage 3605 Kg darfst weiterfahren. Personen werden mit 75Kg gerechnet, egal ob übergewichtig- oder Fliegengewicht. Diät nützt also nix wink

Ich mag dich nur ungern korrigieren, aber das gilt nur begrenzt. Korrekt ist du darfst weiterfahren wenn du wie gesagt 3605KG bist, und die Personen werden mitgewogen, es sind nicht fiktive 75KG wie bei der Fahrzeugzulassung.
Und jetzt kommt das aber - wenn du mit 3610Kg auf der Waage stehst dann lädst du 110Kg ab, und du bezahlst die Busse für 110Kg Ãœberladung. In den Moment wo du oberhalb der Toleranz bist zählt die gesamte Ãœberladung, da gibt's kein Skonto mehr.
Aber, wenn du nur auf dem Papier Ãœberladen bist ist es im ermessen des Beamten ob er dich, trotz Ãœberladung, weiterfahren lässt und du nur bezahlst oder ob du ablädst.
Bist aber technisch Ãœberladen wirst du immer an Ort und Stelle umladen und zwar alles.
Bei uns musste oft genug ein zweiter LKW und ein Bagger antraben um den Kipper auf dem Werkhof zu entlasten.

Gruss Ozy

PS: Zumindest bis vor 3 Jahren war das so, vielleicht hat sich da ja wieder was geändert in der Zwischenzeit.


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