Original geschrieben von stein1101
[quote=Adriaan]

Ist das eine Vermutung Deinerseits oder ist Dir eine höchstgerichtliche Entscheidung in dieser Richtung bekannt ?

Martin,

konkrete Urteile kann ich dir nicht nennen, aber aus meine Erfahrung mit Versicherungen und Gerichtsverfahren, direkt und indirekt, folgendes dazu sagen:

Gehen wir mal an hand eines Beispiels vor: Fahrzeug Technisch Zulässig 5500 kg, Gesetzlich(!) Zulässiges Gewicht auf 3500 kg abgelastet weil kein C1 vorhanden, tatsächliges Gewicht aber 4300 kg.

Der Fahrer(in) ist diese Tatsache sehr wohl bewusst, ignoriert das aber, bin ja nur auf Papier überladen. Das stimmt ja schon, aber Fakt ist das der/die so laut Gesetz nicht am Verkehr teilnehmen darf. Wirst du kontrolliert, darfst du ein je nach Land mehr oder weniger grosse Obulus hinterlassen, kannst weiterfahren oder das Fahrzeug per Abschleppdienst nach Hause bringen lassen da weiterfahrt untersagt. Gibt höchstens eine schöne Geschichte für der Stammtisch.

Aber nun passiert folgendes: dieses Fahrzeug fährt auf eine Strasse in eine Ortschaft, wie es sich gehört mit 50 km/h, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Links und rechts geparkte Fahrzeuge. Nun rennt ein spielendes Kind auf die strasse, trotz Vollbremsung kommt dies unter die Räder und stirbt.

Fahrer(in) kommt vor Gericht und jetzt geht's los: als erste sagt dir der Staatsanwalt das du unter den Umständen zu schnell gefahren bist. Du sagst nö, ich bin ja mit der erlaubte 50 km/h gefahren. Nutzt dir aber nichts, unter der nach Meinung der Staatsanwalt geltende Voraussetzungen(Sichtbehinderung durch geparkte Fahrzeuge) beim Unfall hättest du deine Geschwindigkeit verringern müssen um jederzeit rechtzeitig zum stehen zu kommen. Die Diskussion verlierst du.

Dann wurde das Fahrzeug wie üblich nach ein Tödllicher Unfall beschlagnahmt, auseinander genommen und begutachtet. Dabei kommt raus, das du mit 4300 kg unterwegs warst. Fahrer sagt: war mir bewust(nächste grosse Fehler), aber ist ja kein Problem da technisch bis 5500 kg erlaubt und da war ich drunter. Staatsanwalt zeigt das Gericht die Zulassung, wo klar 3500 maximal zulässig drin steht. Dazu der Polizeibericht, das feststellt das dieses Fahrzeug nicht durch Ãœberladung mit Einkäufe, Klamotten usw zu schwer war, aber die 4300 kg das Leergewicht ist wie es bei der Zulassung hätte ermittelt werden müssen. Damit ist die Sache im grunde schon gelaufen.

Fahrer widerspricht vehement, Gutachter wird bestellt, der rechnet ein halbes Jahr und stellt fest das der Bremsweg bei die gemessene 4300 kg sagen wir mal 1 meter länger war, als dies bei Einhaltung der Gesetzlich vorgeschriebene Gewichtsgrenze für dieses Fahrzeug von 3500 kg der Fall gewesen wäre, und das Fahrzeug in dem Fall noch grade rechtzeitig vor das Kind zum stehen gekommen wäre.

Wie wurde das wohl für der Fahrer ausgehen?

Ich will jetzt wirklich nicht der Teufel an die wand malen, aber jeder sollte sich im klaren sein was es bedeutet (bewust) unterwegs zu sein mit mehr als das im Fzgschein eingetragene zulässige Gewicht. Wirst du nur bei eine Kontrolle erwischt, ist es lästig und kostet Geld, mit ein wenig Glück kommst du davon wenn du unter die Technische zulässige Grenze bist. Bei ein bagatellunfall wird so schnell auch nichts passieren, bei ein schwerer Unfall können die Folgen erheblich sein.

Da soll mann sich schon überlegen, ob das die paar Euro eingesparte Maut oder die Kosten für ein C1 wirklich wert sind.

Wenn du mal Zeit hast und Corona das wieder erlaubt: setzt dich mal zum spass ein paar Tage als Zuschauer in ein Gerichtssaal. Wirst staunen wie oft dein Gefühl für Gerechtigkeit nicht mit der im Gesetz festgelegte Regeln und das daraus folgende Urteil in einklang ist.

Adriaan

Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 10/01/2022 05:56.