Das ist einer der großen Streitpunkte beim H-Kennzeichen.. Mein Daily ist zum Glück seit 1989 als "SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T" zugelassen, deswegen entfällt bei mir die Diskussion...
aaber:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. (...)"
"Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist zeitgenössisch."
Ich plädiere in dem Fall, dass der Umbau "zeitgenössisch" ist (also technischer Stand bis 1990 rum), eindeutig dafür das H-Kennzeichen zu erteilen - aber mich fragt ja keiner ...