Das ist einer der großen Streitpunkte beim H-Kennzeichen.. Mein Daily ist zum Glück seit 1989 als "SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T" zugelassen, deswegen entfällt bei mir die Diskussion...


aaber:
Original geschrieben von https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/anforderungskatalog-oldtimer.pdf
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. (...)"

"Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist zeitgenössisch."


Ich plädiere in dem Fall, dass der Umbau "zeitgenössisch" ist (also technischer Stand bis 1990 rum), eindeutig dafür das H-Kennzeichen zu erteilen - aber mich fragt ja keiner ... wink