Vielen Dank für die schnellen Antworten.

zu Hause bin ich im südlichen Aargau, die Prüfung erfolgt im Kt. Zug. (geht aufgrund Kooperation für unsere Region...) Ich habe meinen G auch schon zweimal völlig problemlos da durchbekommen!!

Ich bezweifle auch, dass die Argumentation des StVA-Experten korrekt ist. Das Teil gibt es offiziell als Ersatzteil und ist nach meiner Ansicht nicht tragend!!
Die Bezeichnung ist ja auch Halter bzw, Konsole für den Dämpfer.

Das Formale gem. Strassenverkehrsamt:

Reparaturschweissungen sind nicht zulässig an:

-Lenkungs- und Lenkungsübertragungsteilen
-Achskörper, Fahrschemel etc.
-Radaufhängungen (Querlenker, Trapezen usw.)

Ausnahmen: falls eine Reparaturanleitung des ursprünglichen Herstellers vorliegt.

Kennt jemand eine solche "Reparaturanleitung" von Mercedes-Benz?

Grüsse


290 GD Turbodiesel
W461 336
BJ 2001