Antwort kam unmittelbar vom ARCD nach meiner Anfrage:


Sehr geehrter Herr Heil,

vielen Dank für Ihre Mail vom 17.07.2022.

Ãœber den ARCD-Schutzbrief ist das Abschleppen grundsätzlich immer in die nächste Fach Werkstatt versichert oder zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung.

Wohnmobile sind bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger versichert. (Wohnmobile sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle Maße verstehen sich einschließlich Ladung). Ein Wohnmobil das über die versicherten Maße hinausgeht können wir nicht versichern.

Grundlage für den Leistungsumfang Ihres ARCD-Schutzbriefes sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung, welche Sie unter anderem auf unserer Internetpräsenz www.arcd.de einsehen können.

Die Schutzbriefbedingungen erhalten Sie im Anhang – Ihre Fragen betreffen die Punkte 1.2 Versicherte Fahrzeuge – 2.1.2 Abschleppen des Fahrzeugs - 2.2.7 Fahrzeugtransport-Service und Pick-Up-Service.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Linda Bär

Auto & Reise GmbH
Im Verbund des
ARCD
Postfach 440
91427 Bad Windsheim

Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 271
Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 264
E-Mail: schadenabteilung@arcd.de
Web: www.arcd.de
E-Postbrief: postfach@arcd.epost.de


[Linked Image von thumbs.picr.de]


wir schaffen das?