Moin!
Habe seit vielen Jahren am T4 eine abnehmbare Motorradplattform mit der ich meine Enduro spazieren fahren kann.
Nach meinem Kenntnisstand ist das, so lange du das Teil mit Bordwerkzeug an- und abbauen kannst, Ladung und muss nicht eingetragen werden!

Natürlich muss aber auf die zulässigen Gesamtgewichte und Achslasten geachtet werden.
Des Weiteren muss du evtl. ein zweites Kennzeichen und Beleuchtung am Träger anbringen.
Bei meinem T4 bin ich an die Befestigungspunkte der AHK gegangen, habe dort Rechteckrohre angebracht, dort schiebe ich dann passende Rohre hinein an denen die Mopedplattform angebracht ist.
Strom für die Beleuchtung dann mit Stecker an die AHK Dose.

Möchte (wenn ich die anderen Baustellen erledigt habe) langfristig die Plattform auch am G befestigen können.
Da bin ich auch noch am Ãœberlegen wie man das Ganze realisiert.
Die Stützlast der AHK beim G ist mit max. 140kg angegeben, das funktioniert ja mit einer Plattform und Moped nicht...


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