moin

Zitat
so ähnlich soll es jetzt wieder laufen. mit den neuen eu-fzg papieren müssen nicht alle änderungen mehr eingetragen sein solange die geänderten teile der eg-richtlinie nr.-schlagmichtot entsprechen. d.h. es ist i.d.r. nur eine reifengrösse eingetragen.


dennoch benötigst Du immer noch ein Gutachten, daß im Westen vom TÜV und in den "neuen" Bundesländern von der Dekra erstellt wird.
Du hast also weiterhin eine Einzelabnahme.
Da allerdings nur noch eine Reifengröße eingetragen wird, mußt Du zukünftig das Gutachten bei der führen.

Für meinen Ami entwickelt sich da gerade ein kleiner Ordner.... bestehend aus Ausnahmegenehmigungen, Reifengutachten etc. Umglaublich, was man da alles bei sich führen muß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Es stellt sich mir allerdings die Frage, welcher Sheriff da überhaupt noch den Durchblick hat, oder werden die alle noch geschult???


Jürgen
Das Leben ist zu kurz,um es nicht in einem V8 zu genießen; Ford F250, Suzuki SJ413