Nun, es wird sich für die Weißmützen eine wunderbare Einnahmequelle erschließen.
Es kann ja wohl nicht sein, das ich der Willkür eines
Beamten ausgeliefert werde, weil eindeutige Definitionen
für Winterreifen fehlen.
Und wie soll das wohl praktischer Weise funktionieren, das
der Karftfahrer ebend stehen bleiben muß, wenn die Rastplätze schon in normalen Nächten mit LKW überfüllt
sind.Etwa auf dem Pannenstreifen !
Alles schöne Theorie !
Ein LKW bleibt meist am Berg hängen, da helfen Winterreifen
auch nicht weiter, da sind dann sehr schnell KETTEN
angesagt.
Die Pflicht gilt nicht für Anhänger !
Wird ein schönes Fahren mit einer derartigen Mischbereifeung.
Gruß aus Berlin