...das wäre gut möglich, wir hatten früher komische gesetze was bau und ausrüstung von strassenfahrzeugen anging...



Seltsame Vorschriften in der Schweiz sind ja zum Glück vorbei, oder wie konnte ich letztens in einem schweizerischen Fahrzeugschein lesen (sinngemäß):
...Reparaturen im Ausland sind bei der Wiedereinreise anzumelden...


Die Maße für Anhänger findet man in der STVO § 22, wenn man was breiteres als 2,6m transportieren will, muss man es landwirtschaftlich machen


(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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