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Um nochmal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:

Bei der Einstufung als LKW geht es beim 130er m. E. nicht um die Einschätzung eines TÜV-Ingenieurs und um eine Auslegungssache im Einzelfall, sondern um die generelle Festlegung durch das Kraftfahrtbundesamt. Es gibt also keinen Ermessensspielraum, oder?

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Honi soit qui mal y pense!