Hallo,
hab jetzt auch ein Schreiben des FA bekommen, in dem ich zur Vorführung "gebeten" werde.
Da im Gesetz und auch div. Urteilen, ja auch in der Argumentation des FA eindeutig von der Fläche die Rede ist, ist eine Bezugnahme nur auf die Länge falsch, da brauchts keine Vorschrift, wie zu messen ist, eine Fläche ist Länge mal Breite.
Und in diesem Falle die nutzbare Bodenfläche, also die Breite innen bei geschlossenen Türen im Fahrgastraum; sollte der Herr vom FA das nicht berücksichtigen, werde ich ihn wohl darauf hinweisen,wenns ihn nicht interessiert, hab ich keine Bauchschmerzen dabei, zu einem Gutachter zu fahren und da Fahrzeug mit geeichten Messmitteln ausmessen zu lassen.
Da ds FA sicher nur einen ordinären Zollstock benutzt, dürfte das im Zweifelsfall wohl ausreichend sein.

Gruß Claus