Oh,wunderbare Bürokratie !
Jetzt haben wir ja bald alle Besteuerungsmöglichkeiten
mit wirksamen Bescheiden durch.
Wenns übel läuft muß du wohl einige Sitzplätze
austragen lassen, und einen doppelten Boden über
den Radkästen einsetzen.
Du könntes alternativ die Ladefläche verlängern.
Das mit der Innenlänge der Kabine war klar, weil ab
dem getretenen Gaspedal gemessen wird.
Die Messmethoden sind im übrigen in dem Pick-Up-Urteil
grob vorgegeben.
Gruß aus Berlin