Oh,wunderbare Bürokratie ! Jetzt haben wir ja bald alle Besteuerungsmöglichkeiten mit wirksamen Bescheiden durch. Wenns übel läuft muß du wohl einige Sitzplätze austragen lassen, und einen doppelten Boden über den Radkästen einsetzen. Du könntes alternativ die Ladefläche verlängern. Das mit der Innenlänge der Kabine war klar, weil ab dem getretenen Gaspedal gemessen wird. Die Messmethoden sind im übrigen in dem Pick-Up-Urteil grob vorgegeben. Gruß aus Berlin