Jetzt hat's mich auch erwischt. Als meine Kfz-Steuer am 12.11.2004 fällig war, war mein Defender 130 noch ein LKW. Das hat mir auf telefonische Frage die Dame vom Finanzamt ja auch freundlich bestätigt.

Heute kam ein Steuerbescheid, mein Defender 130 sei ein PKW. Begründung: "Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen."

Besonders lustig: 4 € "Saäumniszuschlag", nämlich 2€ für eine "Forderung vom 12.11.2004" und 2€ für eine "Forderung vom 12.11.2005", die ich aber nie erhalten habe.

Die spinnen, die Sache geht zu meinem Anwalt.



Eine Bitte: @landynarr was hast Du denn schon rausgekriegt zu Steuerbescheiden für 130er? @all kann mir jemand in 3 Sätzen sagen, was derzeit Sache ist? Da gibt's die Streichung des § 23 Abs. 6a vom 2.11.2004, der das ganze ausgelöst hat. Dann gibt es ein Urteil aus Köln ... für was? Pickup? Defender 110? Und dann gibt's die Gesetzesänderung vom 7.4.2006 ... und die besagt was?

Merci,
Michael (sehr genervt)


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.