Hab' heute über meine Anwältin die Ablehnung meines Einspruchs erhalten. Das witzige ist: mein Finanzbeamter glaubt auch, die Ladefläche müsste deutlich größer als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche sein. Das hat er sogar unterstrichen.

Besonders dreist: er gab als Quelle dieses Urteil vom Bundesfinanzhof an, wo wortwörtlich drinsteht "Auch bei Kfz mit offener Ladefläche ist eine Einordnung als LKW grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft". Nix von wesentlich, auch weiter unten im Text steht nur "... typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht."

Er schreibt dann [color:"blue"]"Nach Prüfung der dem Einspruch beiliegenden Bilder des Fahrzeugs komme ich daher zu der Auffassung, dass das Fahrzeug nach den objektiven Beschaffungskriterien (Anzahl der Sitzplätze, ausreichende Motorisierung, vorhandener Sitzkomfort für Mitfahrer) überwiegend zur Personenbeförderung ausgelegt ist und daher nicht als LKW zu qualifizieren ist.[/color]


Frage:Kennt irgendjemand eine Quelle, wo festgelegt ist, dass ein LKW keine 5 Sitzplätze haben darf? Die anderen Punkte sind kein Thema ... die Motorisierung ist dafür ausgelegt, 3,5t zu ziehen und wer schon mal Defender gefahren ist, kann sich über den "Sitzkomfort" nur totlachen. Frage mich aber auch hier, wie der Typ zu solchen Aussagen kommt. Irgendjemand 'ne Idee?

Naja, meine Anwältin gibt ihm saures.


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.