Hallo,
nachdem ja meinerseits gegen den Bescheid des FA Landshut Widerspruch eingelegt wurde, dieser selbstverständlich abgelehnt, hab ich heute Post vom Finanzgericht München erhalten.
Az.: 4 V 2291/06
Die Vollziehung des Kfz-Steuerbescheides ist für die Dauer der Hauptsacheklage beim FG München ausgesetzt.

Hurra, ein erster Schritt, warten wir mal ab, der Anwalt meint, die Klage kann dauern, evtl. bis nächstes Jahr.

Gruß Claus